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Rasti-Land bekommt den TÜV!

Jährlich sind die Sachverständigen des TÜV SÜD im Rasti-Land und prüfen entsprechend der geltenden Prüffristen die Sicherheit der Fahranlagen und Kinderspieleinrichtungen. Aber auch neu gebaute Anlagen werden vom TÜV SÜD abgenommen.

Uns ist die Sicherheit von Anfang an wichtig. Daher lassen wir auch die neu gebauten Anlagen, wie zum Beispiel die neue Raubritterburg, prüfen.“ sagt Steffen Ratzke, Geschäftsführer vom Rasti-Land.

Weil viele verschiedene Systeme einer Fahranlage für das Funktionieren und die Sicherheit wichtig sind, prüft TÜV SÜD z. B. auf Grundlage der europäischen Norm EN 13814 neben der Maschinentechnik auch die elektrischen Einrichtungen und die Sicherheitsfunktionen.

Ein sehr anspruchsvoller Job. Nicht nur Fachwissen und jahrelange Erfahrung gehören dazu, auch körperliche Fitness ist gefragt, denn auch die Schienen der Achterbahn und andere Anlagen werden komplett beklettert“, erklärt Carsten Baumann vom TÜV SÜD.

Hallo Herr Baumann! Was wird an den Fahranlagen geprüft? 

Bei einer Fahranlage sind immer mehrere Systeme für die Sicherheit wichtig. Nur das sichere Funktionieren und das richtige Zusammenwirken der Systeme sorgen für die Fahrgastsicherheit. Daher prüfen wir immer die mechanischen Komponenten, die bauliche Struktur, die elektrischen Einrichtungen und die Steuerungs-technik. Weiterhin werden die organisatorischen Schutzmaßnahmen, wie die Beschilderung an den Anlagen, die betreiberseitige Umsetzung der vom Hersteller vorgegebenen Instandhaltungsmaßnahmen und z. B. das Vorhandensein von Notfallplänen geprüft.

Wie darf ich mir das z. B. bei unserer Achterbahn vorstellen?

Bei der Achterbahn prüfen wir die Schiene und den gesamten Stahlbau. Der Schienenstrang wird dazu von einem Sachverständigen komplett beklettert.
Weiterhin begutachten wir die Fahrzeuge des Zuges. Dabei legen wir unser Augenmerk neben den mechanischen Bauteilen, wie z. B. dem Fahrwerk vor allem auf das Funktionieren der Sicherheitseinrichtungen wie z. B der Sicherheitsbügel.
Und natürlich prüfen wir auch die elektrischen Einrichtungen mit der Sicherheitssteuerung. Zum Abschluss führen wir Fahrversuche durch, bei denen wir testen, ob auch in der Praxis alles planmäßig funktioniert. Dabei werden auch Notfälle simuliert. Für jedes Fachgebiet kommen erfahrene Fachleute zum Einsatz, so dass wir meist zu zweit an den Anlagen prüfen.

Werden die Anlagen zur Prüfung auseinander gebaut?

Der Betreiber führt entsprechend der Vorgaben der Hersteller bestimmte Instandhaltungs- und Prüfmaßnahmen durch. Der Prüfumfang für uns als TÜV SÜD ist z. B. für Fahranlagen durch die Norm EN 13814 festgelegt. Daher muss die Fahranlage nur so weit auseinander gebaut werden, dass wir unsere Prüfungen durchführen können. Zusätzlich gibt es bei bestimmten Anlagen erstmalig nach 12 Jahren sogenannte Sonderprüfungen. Dazu werden beispielsweise die Fahrzeuge der Achterbahn komplett zerlegt und intensiv geprüft.

Warum gibt es für bestimmte Fahranlagen Altersbegrenzungen für unsere Gäste?

Die Alters- und die Größenbeschränkungen haben verschiedene Gründe. Bei der Festlegung sind die altersgemäß zu erwartenden mentalen Fähigkeiten zu berücksichtigen. Das betrifft vor allem Fahranlagen, bei denen Kinder die Orientierung verlieren können, oder bei denen ein aktives Mitwirken der Fahrgäste möglich oder sogar erforderlich ist. Weiterhin müssen eventuell auftretende Notfallsituationen und die Möglichkeiten der Bergung berücksichtigt werden.
Eine wichtige Rolle spielen auch die Belastungen, die während der Fahrt auf die Körper wirken. Und natürlich sind bei der Festlegung der Altersgrenzen auch die Sitze und Sicherheitsbügel zur
berücksichtigen. Sie können immer nur für bestimmte Körpergrößen optimal gestaltet werden.
In Europa gibt es Normen, die den Zusammenhang zwischen der Größe und dem Alter von Kindern beschreiben. Dort ist unter anderem geregelt, in welcher Griffweite für ein 10- oder 12-jähriges Kind Festhaltegriffe zu montieren sind. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte.

Und wer legt die Alters- und Größenangaben fest?

Diese Angaben werden vom Hersteller festgelegt, bevor die Anlage konstruiert und berechnet wird. Wir als TÜV SÜD prüfen, ob die Alters- und Größenangaben den Normen entsprechen und ob
die neue Anlage wirklich dafür ausgelegt ist. Außerdem prüfen wir, ob die Beschilderungen mit den Alters- bzw. Größenangaben an den Anlagen korrekt sind. Für die richtige Umsetzung der Vorgaben ist der Betreiber der Anlagen, also das Rasti-Land, verantwortlich.